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Volkseinkommen.
Das Bruttonationaleinkommen ist der Wert der Endprodukte und Dienstleistungen, die in einer bestimmten Periode durch Produktionsfaktoren, die sich im Eigentum von Inländern befinden, produziert werden.
Es schließt dabei die Käufe der Konsumenten von Nahrungsmitteln, Bekleidung, Benzin, neuer Automobile, Haarschnitte und andere Dienstleistungen ein; es umfasst zudem den Kauf von Maschinen und Anlagen durch Unternehmen; ferner schließt es Wohnbauten, die von Haushalten und Unternehmen gekauft werden, als auch Gebäude wie Einkaufszentren, Fabriken, Verwaltungsgebäude und Lagerhäuser ein; es erfasst zudem sowohl die Käufe von Gütern und Dienstleistungen seitens des Staates, als auch den Überschuss unserer Exporte über unsere Importe.
Folglich kann man sich unter dem Bruttonationaleinkommen (BNE) den gesamten Betrag der laufenden Produktion vorstellen. Damit stellt es eine wichtige Kennzahl der VGR dar.
Man unterscheidet zwischen Inlands- und Inländerkonzept.
Das Inlandskonzept erfasst die wirtschaftliche Leistung in einem Wirtschaftsbereich unter Einbezug der Einpendler und Nichtbeachtung der Auspendler.
Im Gegensatz zum Inlandskonzept des Bruttoinlandsprodukts wird beim Inländerkonzept des Bruttonationaleinkommens nicht das Gebiet betrachtet, in dem die Leistung erbracht wurde, sondern die in diesem Gebiet wohnenden Personen, an welche die Einkommen aus den wirtschaftlichen Leistungen zufließen.
Das bedeutet, dass beim Inländerkonzept Personen, die nach ihrem Arbeitsort einem anderen Wirtschaftsbereich zugerechnet werden (im Ausland arbeitende Inländer) in die Leistungsberechnung miteinfließen, während im Wirtschaftsbereich arbeitende Personen, die nach ihrem Wohnort einem anderen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden (im Inland arbeitende Ausländer), unberücksichtigt bleiben.
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